WIR SORGEN FÜR ZUVERLÄSSIGE, STRESSFREIE UND LOYALE TRANSPORT- UND ZOLLABWICKLUNG, UM UNSERE KUNDEN ERFOLGREICHER ZU MACHEN.

WAS IST DIE INTRASTAT?

Warenlieferungen von einem EU-Mitgliedsstaat zu einem anderen EU-Mitgliedsstaat sind einfuhrumsatz-steuerfrei unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nummern von Versender/Empfänger (innergemeinschaftliche Lieferungen).

Mit der Intrahandelsstatistik werden die tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten statistisch erfasst und dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden übermittelt.

Dies betrifft sowohl Wareneingänge als auch Versendungen innerhalb der EU und das auch, wenn diese unentgeltlich oder zur Lohnveredelung erfolgen. Zur Intrastat-Meldung ist man als Unternehmer verpflichtet. Eine Befreiung von der Meldepflicht kommt nur in Betracht, wenn bei Versendung der Warenwert im Vorjahr unter 500.000 € geblieben bzw. bei Eingang aus einem anderen Mitgliedsstaat unter 800.000 € geblieben ist. Wird die Grenze im laufenden Kalenderjahr überschritten, so ist man ab dem Folgemonat verpflichtet, die Meldung zu machen.

Diese Meldung muss bis spätestens am 10. Arbeitstag des Folgemonats erfolgen.

Weitere Details finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes: destatis.de

WAS IST DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG?

Innergemeinschaftliche Lieferungen werden mit der zusammenfassenden Meldung an das Bundesamt für Finanzen erklärt. Hierbei werden die Rechnungswerte kumuliert über die Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Empfängers pro Monat oder Quartal gemeldet.

Die Fristen zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung ergeben sich aus § 18a UStG, generell gilt der 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats bzw. -vierteljahres.

Unser Service für Sie:

Mit unserer Software können wir beide Meldungen für Sie erstellen.

Hierzu benötigen wir die Rechnungen evtl. Lieferscheine, aus denen die benötigten Informationen zu ermitteln sind, abhängig von der Anzahl der Lieferungen wochen- oder monatsweise als Kopie per Post oder Fax.

Wir machen die Meldungen zur Intrastat für Sie an das Statistische Bundesamt, für die zusammenfassende Meldung an das Bundesamt für Finanzen erhalten Sie von uns einen Ausdruck über die gemeldeten Werte.

Haben Sie Interesse? Rufen Sie uns an: +49 (0)2131-40274-0